Kooperation
Zusammen sind wir stärker
Mag. Jürgen Lappi und MMag. Astrid Zörer sind unabhängige Rechtsanwälte in ständiger Kooperation.
Durch kontinuierliche fachliche Fortbildung und permanenten Austausch mit Kooperationsanwälten und Spezialisten im In- und Ausland bieten wir mehr rechtliche Kompetenz, ein größeres Spektrum an Rechtsgebieten und eine höhere Effektivität bei optimierter Wirtschaftlichkeit.
Mit moderner Infrastruktur und elektronischem Rechtsverkehr stehen wir in direkter Verbindung mit Gerichten und Behörden um für unsere Mandaten rasch und direkt Abfragen im Grund- und Firmenbuch, aber auch im Melde- oder Insolvenzregister tätigen zu können.
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet. (§ 9 Abs. 2 RAO)
Rechtsanwaltshonorar
Die anwaltliche Entlohnung ist im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und in den Autonomen Honorarkriterien (AHK) geregelt.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Zeithonorars und in manchen Fällen auch eines Pauschalhonorars. Zu den im RATG bzw. in den AHK genannten Beträgen werden die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie Barauslagen verrechnet.
Informationen zum RATG sowie den AHK finden Sie unter http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/mein_recht_ist_kostbar.pdf